Alle Klassen

Für den FE-Antrag benötigst du Folgendes:
• Sehtest vom Augenarzt oder Optiker (nicht älter als 6 Monate)
• 1 biometrisches Passbild
• Sofortmaßnahmen am Unfallort (Kopie)
• Kopien der Begleiter (Personalausweis u. Führerschein, beidseitig)
• Kopie deines Ausweises (beidseitig)
Wenn du alle Unterlagen bei uns abgibst, übernehmen wir den Behördengang für dich. 
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Für den FE-Antrag benötigst du Folgendes:
• Sehtest vom Augenarzt oder Optiker (nicht älter als 6 Monate)
• 1 biometrisches Passbild
• Sofortmaßnahmen am Unfallort (Kopie)
• Kopien der Begleiter (Personalausweis u. Führerschein, beidseitig)
• Kopie deines Ausweises (beidseitig)
Wenn du alle Unterlagen bei uns abgibst, übernehmen wir den Behördengang für dich.
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Für den FE-Antrag benötigst du Folgendes:
• Sehtest vom Augenarzt oder Optiker (nicht älter als 6 Monate)
• 1 biometrisches Passbild
• Sofortmaßnahmen am Unfallort (Kopie)
• Kopien der Begleiter (Personalausweis u. Führerschein, beidseitig)
• Kopie deines Ausweises (beidseitig)
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Für den FE-Antrag benötigst du Folgendes:
• Sehtest vom Augenarzt oder Optiker (nicht älter als 6 Monate)
• 1 biometrisches Passbild
• Sofortmaßnahmen am Unfallort (Kopie)
• Kopien der Begleiter (Personalausweis u. Führerschein, beidseitig)
• Kopie deines Ausweises (beidseitig)
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Für den FE-Antrag benötigst du Folgendes:
• Sehtest vom Augenarzt oder Optiker (nicht älter als 6 Monate)
• 1 biometrisches Passbild
• Sofortmaßnahmen am Unfallort (Kopie)
• Kopien der Begleiter (Personalausweis u. Führerschein, beidseitig)
• Kopie deines Ausweises (beidseitig)
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PKW Klassen

BF17 - ab 19.01.2013
Kraftwagen bis 3500 kg zG (zulässige Gesamtmasse), max. 9 Plätze (einschl. Fahrer)
Mit der Klasse B dürfen folgende Anhänger gezogen werden:
• Anhänger bis 750 kg zG
• Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zG vom Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3500 kg
Mindestalter: 17
Vorbesitz: --
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Für den/die Begleiter: Info BF 17/Begleiter Info >

Ausbildung Theorie:
Bei Ersterwerb:
12 theoretischen Unterricht Grundstoff (à90 Min.)
2 theoretischen Unterricht klassenspezifisch (à90 Min.)
Bei Erweiterung (Vorbesitz A1, M, L):
6 theoretischen Unterricht Grundstoff (à 90 Min.),
2 theoretischen Unterricht klassenspezifisch (à 90 Min.)
Prüfung Theorie: Frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag möglich.

Ausbildung Praxis:
Für die Grundausbildung (Übungsstunden) ist kein Mindestumfang festgelegt.
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 Überlandfahrten a´45 Min.
4 Autobahnfahrten a´45 Min.
3 Nachtfahrten a´45 Min.
Prüfung Praxis: Frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag möglich

BF 17 Automatik - ab 01.04.2020
Kraftwagen bis 3500 kg zG (zulässige Gesamtmasse), max. 9 Plätze (einschl. Fahrer)
Mit der Klasse B dürfen folgende Anhänger gezogen werden:
• Anhänger bis 750 kg zG
• Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zG vom Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3500 kg
Für den/die Begleiter: Info BF 17/Begleiter Info >
Ausbildung Theorie:
Bei Ersterwerb:
12 theoretischen Unterricht Grundstoff (à90 Min.)
2 theoretischen Unterricht klassenspezifisch (à90 Min.)
Bei Erweiterung (Vorbesitz A1, M, L):
6 theoretischen Unterricht Grundstoff (à 90 Min.),
2 theoretischen Unterricht klassenspezifisch (à 90 Min.)
Prüfung Theorie: Frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag möglich.

Ausbildung Praxis:
Für die Grundausbildung (Übungsstunden) ist kein Mindestumfang festgelegt.
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 Überlandfahrten a´45 Min.
4 Autobahnfahrten a´45 Min.
3 Nachtfahrten a´45 Min.
Prüfung Praxis: Frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag möglich

B ab 19.01.2013
Kraftwagen bis 3500 kg zG (zulässige Gesamtmasse), max. 9 Plätze (einschl. Fahrer)
Mit der Klasse B dürfen folgende Anhänger gezogen werden:
• Anhänger bis 750 kg zG
• Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zG vom Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3500 kg

Ausbildung Theorie:
Bei Ersterwerb:
12 theoretischen Unterricht Grundstoff (à90 Min.)
2 theoretischen Unterricht klassenspezifisch (à90 Min.)
Bei Erweiterung (Vorbesitz A1, M, L):
6 theoretischen Unterricht Grundstoff (à 90 Min.),
2 theoretischen Unterricht klassenspezifisch (à 90 Min.)
Prüfung Theorie: Frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag möglich.

Ausbildung Praxis:
Für die Grundausbildung (Übungsstunden) ist kein Mindestumfang festgelegt.
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 Überlandfahrten à 45 Min.
4 Autobahnfahrten à 45 Min.
3 Nachtfahrten à 45 Min.
Prüfung Praxis: Frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag möglich

B Automatik ab 01.04.2020
Kraftwagen bis 3500 kg zG (zulässige Gesamtmasse), max. 9 Plätze (einschl. Fahrer)
Mit der Klasse B dürfen folgende Anhänger gezogen werden:
• Anhänger bis 750 kg zG
• Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zG vom Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3500 kg

Ausbildung Theorie:
Bei Ersterwerb:
12 theoretischen Unterricht Grundstoff (à90 Min.)
2 theoretischen Unterricht klassenspezifisch (à90 Min.)
Bei Erweiterung (Vorbesitz A1, M, L):
6 theoretischen Unterricht Grundstoff (à 90 Min.),
2 theoretischen Unterricht klassenspezifisch (à 90 Min.)
Prüfung Theorie: Frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag möglich.

Ausbildung Praxis:
Für die Grundausbildung (Übungsstunden) ist kein Mindestumfang festgelegt.
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 Überlandfahrten à 45 Min.
4 Autobahnfahrten à 45 Min.
3 Nachtfahrten à 45 Min.
Prüfung Praxis: Frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag möglich

Erweiterung Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 ab 01.04.2020
Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland. Fahrten im Ausland sind nicht möglich.

Voraussetzungen für den Erwerb der Schlüsselzahl 196
• Mindestalter 25 Jahre
• Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
• Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer (kann bereits mit 24 Jahren begonnen werden)
• Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der Teilnahmebescheinigung) und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten. 

Wie wird die Berechtigung dokumentiert?
Bei Vorlage der Bescheinigung der Fahrschule über die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung wird von der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein neuer Führerschein ausgestellt. In diesen wird als Nachweis der Berechtigung, Leichtkrafträder zu führen, bei der Klasse B die Schlüsselzahl 196 eingetragen.

Welche Unterlagen werden für den Eintrag der Schlüsselzahl 196 benötigt?
• Biometrisches Passbild
• Bescheinigung der Fahrschule über die Teilnahme an einer Fahrerschulung gemäß Anlage 7b der Fahrerlaubnisverordnung

Welche Fahrzeuge dürfen mit der Schlüsselzahl B196 gefahren werden?
• Zweirädrige Leichtkrafträder
• Verbrennungs- oder Elektromotor mit folgenden technischen Vorgaben:
Motorleistung maximal 11 kW; Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg;
Bei Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 125 cm³
Bitte beachten: Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A1 mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) sind nicht erlaubt.

Gilt die Berechtigung auch im Ausland?
ein, die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland. Für Fahrten im Ausland ist nach wie vor ein Führerschein der Klasse A1 erforderlich.

Welchen Mindestumfang und welche Inhalte umfasst die vorgeschriebene theoretische Schulung?
Es müssen mindestens 4 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer klassenspezifischer Unterrichtsstoff für Motorradfahrer besucht werden.
Dabei geht es z.B. um folgende motorradspezifische Unterrichtsthemen (Auszug):

1. Fahrer/Beifahrer/Fahrzeug
a. Persönliche Voraussetzungen
b. Schutz des Fahrers
c. Betriebs- und Verkehrssicherheit, Wartung und Pflege
d. Mitnahme von Beifahrern und Gepäck

2. Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
a. Spezielle Verkehrsregeln und Gefahren für Motorradfahrer
b. Sehen und gesehen werden
c. Fahrbahn „lesen“
d. Umweltbewusstes Fahren

3. Besondere Schwierigkeiten und Gefahren für Motorradfahrer
a. Hauptgefahren durch andere Verkehrsteilnehmer
b. Fahren unter erschwerten Bedingungen (Sicht, Wetter)
c. Fahren bei Dämmerung und bei Dunkelheit
d. Sehen und gesehen werden
e. Verhalten nach Unfällen

4. Fahrtechnik und Fahrphysik
a. Bedeutung von Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
b. Kreiselkräfte, stabile und instabile Fahrzustände
c. Befahren von Kurven (Lenkimpulstechnik, Fliehkraft, Schräglage, Blicktechnik)
d. Bremsen, Ausweichen
e. Kritische Fahrzustände

Welchen Mindestumfang und welche Inhalte umfasst die vorgeschriebene praktische Schulung?
Es müssen mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer fahrpraktische Schulung für Motorradfahrer absolviert werden. Die Schulung kann teilweise im „Schonraum“ (= Parkplatz, Übungsplatz, Industriegebiet o.ä.) und ansonsten im Realverkehr durchgeführt werden.
Dabei müssen z.B. folgende Inhalte geübt werden (Auszug):

1. Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
a. Fahren im instabilen Bereich (Schrittgeschwindigkeit)
b. Kreisfahrt und Slalom
c. Brems- und Ausweichübungen
d. Gefahrbremsung

2. Fahrten im Realverkehr
a. Überlandfahrt
b. Autobahnen oder Schnellstraßen

Mit welchen Fahrzeugen muss die Schulung durchgeführt werden?
Es müssen zweirädrige Krafträder der Klasse A1 verwendet werden, die den Vorgaben der Anlage 7 Nr. 2.2.3 der Fahrerlaubnisverordnung entsprechen:

a. Motorleistung bis zu 11 kW
b. Verhältnis von Leistung zu Leermasse von nicht mehr als 0,1 kW/kg
c. durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 90 km/h
d. mit Verbrennungsmotor: Hubraum mindestens 120 cm³, wobei eine Unterschreitung des Hubraums um 5 cm³ zulässig ist
e. mit Elektromotor: Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,08 kW/kg

Kann die Schulung auch auf einem Automatikfahrzeug durchgeführt werden?
Ja. Auch wenn die Schulung auf einem Automatikfahrzeug durchgeführt wurde, wird die Fahrberechtigung nicht auf Fahrzeuge mit automatischem Getriebe beschränkt.

Ausgabe der Teilnahmebescheinigung
Die Fahrschule darf die Schulung erst dann abschließen und die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung erst dann ausstellen, wenn der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeiten zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 erfolgreich unter Beweis gestellt hat.

Wichtig!
Kommt der Fahrlehrer zum Ergebnis, dass die Teilnahme an der praktischen Schulung nach dem Absolvieren des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfangs von 5 Doppelstunden à 90 Minuten noch nicht erfolgreich war, muss die Fahrschule die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verweigern. In diesem Fall müssen zunächst weitere Übungseinheiten durchgeführt werden.









Anhängerklassen

B 96 - neue Klasse ab 19.01.2013
Dieser spezielle Anhängerführerschein wird benötigt, um hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg zu ziehen und wenn die Summe der Gesamtmassen - von Anhänger und Pkw - größer ist als 3500 kg, aber nicht größer als 4250 kg.
Mindestalter: 17/18
Vorbesitz: BF17/B
Eingeschlossene Klassen: --

Ausbildung Theorie
Der Umfang der theoretischen Schulung umfasst mindestens 2,5 Stunden.
Prüfung Theorie: KEINE

Ausbildung Praxis
Auf die Übungen fallen mindestens 3,5 Stunden, die sowohl außerhalb des öffentlichen Straßenraums, als auch auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden können und 60 Min. fahren im Realverkehr. Die Schulung darf in einer Gruppe durchgeführt werden, wobei eine Gruppe nicht mehr als acht Teilnehmer haben darf und für bis zu vier Teilnehmer für die gesamte Dauer der praktischen Übungen ein Schulungsfahrzeug zur Verfügung stehen muss. Die Schulung in einer Gruppe darf nicht auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden.
Prüfung Praxis: KEINE

BE - neue Klasse ab 19.01.2013
Mit der Klasse BE dürfen Gespanne, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bis max. zG. 3500 kg, gefahren werden. Das Gespann darf zG von 7000 kg nicht überschreiten.
Mindestalter: 17/18
Vorbesitz: BF17/B
Eingeschlossene Klassen: --

Ausbildung Theorie: 
Keine theoretische Ausbildung
Prüfung Theorie: KEINE

Ausbildung Praxis:
Für die Grundausbildung (Übungsstunden) ist kein Mindestumfang festgelegt.
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
3 Überlandfahrten à 45 Min.
1 Autobahnfahrten à 45 Min.
1 Nachtfahrten à 45 Min.
Prüfung Praxis: Frühestens 1 Monat vor dem 17/18 Geburtstag möglich.

Motorradklassen

AM - neue Klasse ab 19.01.2013
• Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH
• Elektromotor max. 4 kw Nennleistung
• Verbrennungsmotor max. 50 ccm
Mindestalter: 15
Vorbesitz: --
Ehemals Klassen:
S/M wurden zusammengefasst
• dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h
• Fremdzündungsmotor ( z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm
• andere Verbrennungsmotoren (Diesel) max. 4 kw Nutzleistung:
• Elektromotoren max. 4 kw Nenndauerleistung
• bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie) 

Ausbildung Theorie:
Bei Ersterwerb:
12 theoretische Unterrichte Grundstoff (à 90 Min.)
2 theoretische Unterrichte Klassenspezifisch (à 90 Min.)
Prüfung Theorie: frühestens 3 Monate vor dem 16. Geburtstag möglich.

Ausbildung Praxis:
Für die Grundausbildung (Übungsstunden) ist kein Mindestumfang festgelegt.
Prüfung Praxis: frühestens 1 Monat vor dem 15. Geburtstag möglich.

A1 - neue Klasse ab 19.01.2013
Krafträder bis 125 ccm Hubraum, max. 11kw Motorleistung. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kw Motorleistung.
Mindestalter: 16
Vorbesitz: --
Eingeschlossene Klassen: AM

Ausbildung Theorie:
Bei Ersterwerb:
12 theoretische Unterrichte Grundstoff (à 90 Min.)
4 theoretische Unterrichte Klassenspezifisch (à 90 Min.)
Bei Erweiterung (Vorbesitz L):
6 theoretische Unterrichte Grundstoff (à 90 Min.)
4 theoretische Unterrichte Klassenspezifisch (à 90 Min.)
Prüfung Theorie: frühestens 3 Monate vor dem 16. Geburtstag möglich.

Ausbildung Praxis:
Für die Grundausbildung (Übungsstunden) ist kein Mindestumfang festgelegt.
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 Überlandfahrten à 45 Min.
4 Autobahnfahrten à 45 Min.
3 Nachtfahrten à 45 Min.
Prüfung Praxis: frühestens 1 Monat vor dem 16. Geburtstag möglich.

A2 - neue Klasse ab 19.01.2013
Krafträder über 45 km/h bbH, bis 35 kw Motorleistung, Leistungsgewicht 0,2 kw/kg.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung abzulegen.

Ehemals Klasse: A begrenzt
Dies gilt - auch für "Altbesitzer", mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenem Führerschein, der Klasse 3 oder 4.
Mindestalter: 18
Vorbesitz: --
Eingeschlossene Klassen: AM, A1

Ausbildung Theorie:
Bei Ersterwerb:
12 theoretische Unterrichte Grundstoff (à 90 Min.)
4 theoretische Unterrichte Klassenspezifisch (à 90 Min.)
Bei Erweiterung (Vorbesitz L):
6 theoretische Unterrichte Grundstoff (à 90 Min.)
4 theoretische Unterrichte Klassenspezifisch (à 90 Min.)
Bei Erweiterung (Vorbesitz A1):
Keine theoretische Ausbildung
Prüfung Theorie: frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag möglich.

Ausbildung Praxis:
Für die Grundausbildung (Übungsstunden) ist kein Mindestumfang festgelegt.
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 Überlandfahrten à 45 Min.
4 Autobahnfahrten à 45 Min.
3 Nachtfahrten à 45 Min.
Bei Vorbesitz A1 keine Sonderfahrten.
Prüfung Praxis: frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag möglich.

A - neue Klasse ab 19.01.2013
- Krafträder über 45 km/h bbH,
- über 35 kw Motorleistung
- Leistungsgewicht mehr als 0,2 kw/kg
- Kraftfahrzeuge
- Motorleistung mehr als 15 kw,
- Hubraum mehr als 50 ccm.
Ehemals Klasse: A direkt
Wer die Klasse A2 mind. zwei Jahre besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Mit der Klasse A dürfen auch dreirädrige Kraftfahrzeuge -jedoch erst mit 21 Jahren gefahren werden.
Mindestalter bei Direkteistieg: 24 Jahre
Mindestalter bei Vorbesitz der Klasse A2: 20 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

Ausbildung Theorie:
Bei Ersterwerb ohne Vorbesitz / Direkteinstieg:
12 theoretische Unterrichte Grundstoff (à 90 Min.)
4 theoretische Unterrichte Klassenspezifisch (à 90 Min.)
Bei Erweiterung mit Vorbesitz B /Direkteinstieg:
6 theoretische Unterrichte Grundstoff (à 90 Min.)
4 theoretische Unterrichte Klassenspezifisch (à 90 Min.)
Bei Erweiterung mit Vorbesitz A2:
Keine theoretische Ausbildung
Prüfung Theorie: frühestens 3 Monate vor dem 24. Geburtstag möglich.

Ausbildung Praxis:
Für die Grundausbildung (Übungsstunden) ist kein Mindestumfang festgelegt.
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 Überlandfahrten à 45 Min.
4 Autobahnfahrten à 45 Min.
3 Nachtfahrten à 45 Min.
Bei Vorbesitz A2 keine Sonderfahrten.
Prüfung Praxis: frühestens 1 Monat vor dem 24. Geburtstag möglich, bzw. frühestens 1 Monat vor dem 20. Geburtstag möglich (bei Vorbesitz A2)

Traktorklasse

L - neue Klasse ab 19.01.2013
Traktoren bis 40 km/h bbH in der LaFo, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25km/h bbH auch mit Anhänger.
Stapler bis 25 km/h bbH auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16
Vorbesitz: --
Eingeschlossene Klassen: --

Ausbildung Theorie:
12 theoretische Unterrichte Grundstoff (à 90 Min.)
2 theoretische Unterrichte Klassenspezifisch (à 90 Min.)
Prüfung Theorie: frühestens 3 Monate vor dem 16. Geburtstag möglich.

Ausbildung Praxis:
Keine Ausbildung vorgeschrieben.
Prüfung Praxis: Keine Prüfung

Prüfbescheinigung (Mofa)

- Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h bbH
- Elektromotor max. 4 kw Nennleistung
- Verbrennungsmotor max. 50 ccm
Mindestalter: 15
Ausbildung Theorie:
6 theoretische Unterrichte Grundstoff (a´90 Min.)
Prüfung: Theorie
frühestens 3 Monate vor dem 15. Geburtstag möglich.
Ausbildung Praxis:
Übungen im Schonraum - KEINE Praxis-Prüfung

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